„Bezüglich des Raubes wird gelehrt: Nichtjuden dürfen ſich

untereinander nicht berauben. Der Nichtjude darf auch den

Juden nicht berauben. Jedoch der Jude darf den Nichtjuden

jederzeit berauben.“ Und weiter heißt es:

„Hat ein Jude von einem Nichtjuden etwas geraubt und der

Nichtjude erfährt es und fordert das Geraubte zurück, dann ſoll

der Jude einfach alles ableugnen. Das jüdiſche Gericht wird dann

dem Juden recht geben.“ Ebenſo iſt es uns Juden erlaubt, das von Dieben geſtohlene Gut zu kaufen, wenn es von Nichtjuden ſtammt. Wir Juden dürfen alſo Hehlerei betreiben, ohne daß wir uns vor unſerem Gotte verſündigen. Auch der Schmuggel und die Steuerhinterziehung ſind uns Juden geſtattet. Im Talmud ſteht geſchrieben, daß wir die nichtjüdiſchen Behörden um den Zoll und um die Steuern betrügen dürfen. Es heißt:

‚Es iſt erlaubt zu ſchmuggeln, denn es ſteht geſchrieben: Du

brauchſt nicht zu bezahlen, was du ſchuldig biſt.“ Auch der Diebſtahl iſt dem Juden geſtattet. Aber wir dürfen nur den Nichtjuden beſtehlen. Der Talmud ſagt:

„Die Worte: Du ſollſt nicht ſtehlen beziehen ſich nach der Schrift

nur auf den Diebſtahl am Juden. Das Beſtehlen der Nichtjuden

iſt damit nicht gemeint.“ „Was heißt das?“ fragt wieder der Rabbiner. „Das heißt, daß wir keinen Juden beſtehlen und betrügen dürfen. Aber den Nicht⸗ juden dürfen wir jederzeit betrügen. Das iſt uns erlaubt.“ Der Rabbiner iſt zufrieden.

„Ganz ausgezeichnet! Nun ſag mir zum Schluß noch einige Geſetze aus dem Talmud!“ Sally freut ſich, weil ihn der Rabbiner lobt. Er ſagt: „Im Talmud ſteht geſchrieben: Nur der Jude allein iſt Menſch. Die nichtjüdiſchen Völker wer⸗

den nicht Menſchen genannt, ſie werden als Vieh bezeichnet.“ Und weil wir den Nichtjuden nur als Vieh betrachten, ſagen wir zu ihm ‚Goi'. Es iſt uns auch erlaubt, vor einem nichtjüdiſchen Gericht jederzeit einen falſchen Eid zu ſchwö⸗ ren. Im Talmud ſteht geſchrieben:

„Dem Juden iſt geſtattet, vor einem nichtjüdiſchen Gericht falſch

zu ſchwören. Ein ſolcher Eid iſt ſtets als ein erzwungener Eid an⸗