nicht erblich, und es wurde auch niemals einem bestimmten, in irgendeinem Erbgange bestimmbaren Mitgliede dieser Familie weitervererbt, aber es war fast selbstverständlich, dass in der edelsten Familie der Stadt auch immer der rechte Mann vorhanden war, der die langwierige und schwierige Vorbildung für dieses Amt erworben hatte, zu der gewöhnlich ein jahrelanger Besuch der Azhar-Universität in Kairo als notwendig erachtet wurde. So war der Brauch, das Amt einem Husseini zu geben, ein ungeschriebenes und stillschweigendes Gesetz geworden.
Ein Mufti ist ein islamischer Rechtsgelehrter, der die Befugnis besitzt, Fatwas oder gesetzlich wirksame Auskünfte zu erteilen. Die Stellung des Mufti ergibt sich aus der eigenartigen Verbindung der islamischen Religion mit dem öffentlichen und privaten Recht. Die Rechtsentscheidungen des Mufti galten für die Gerichte wie für Privatpersonen und übten daher einen tiefgehenden Einfluss auf das gesamte, von der Religion her geordnete Leben der Moslems aus. Im osmanischen Reich galt die hanafitische Rechtsschule als offiziell; die Regierung setzte in allen ihr unmittelbar unterstehenden Gebieten Muftis dieser Rechtsschule ein, deren Entscheidungen dann amtlichen Charakter besassen, während die Muftis der drei anderen Rechtsschulen nur den privaten Bedürfnissen ihrer jeweiligen Anhänger entsprechen konnten. Da die Moslems Palästinas in ihrer Mehrheit der schafiitischen Rechtsschule angehörten, die auch in Aegypten besonders verbreitet ist, liegt die Vermutung nahe, dass die Funktion des hanafitischen Mufti mit dem Beginn der türkischen Herrschaft an die Familie Al-Husseini fiel, die dieser Rechtsschule anhing.